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Kosten

Natürlich kommt eine Schule in freier Trägerschaft nicht umhin, Elternbeiträge zu erheben. Ohne diese finanzielle Beteiligung wäre der Schulbetrieb nicht denkbar. Allerdings sind die Beträge so gestaltet, dass niemand aus sozialen Gründen ausgegrenzt wird. Wir finden es bedenklich, dass Deutschland eines der Länder ist, in denen Bildungschancen stark von der Herkunft abhängen und möchten unseren Beitrag leisten, das zu ändern.

Ohne finanzielle Elternbeteiligung werden wir als freier Träger nicht auskommen. Mit einer Ganztagsschule bieten wir den Eltern zudem eine Leistung an, die den Rahmen der bisherigen Schulangebote übersteigt. Gleichzeitig ist den Magdeburger Familien die Entgeltregelung aus der Kita-Zeit Ihres Kindes bekannt und das Prozedere geläufig, die Bezahlung von Bildungs- und Erziehungsleistungen in der Vorschulzeit Normalität. Die derzeitigen Gebührenregelungen der Landeshaupstadt Magdeburg ermöglichen es dann auch allen Eltern, ein Betreuungsangebot für deren Kinder in Tageseinrichtungen zu finanzieren. Immerhin 95 % aller 6 bis 7 Jährigen besuchen derzeit einen Kindergarten.

Bei der Regelung des monatlichen Elternbeitrages orientieren wir uns deshalb an der gültigen Kita-Satzung der Landeshauptstadt Magdeburg.

Beitragspflicht

+ Die Beitragspflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem das Kind Aufnahme findet. Sie endet in dem auf die fristgerechte schriftliche Abmeldung folgenden Monat. Die Elternbeiträge sind monatlich im voraus zu entrichten und spätestens am 3. Werktag des Monats fällig.
+ Die Beitragspflicht wird durch die Erkrankung des Kindes oder dessen sonstige Abwesenheit nicht unterbrochen.
+ Sorgeberechtigte haften als Gesamtschuldner.
+ Lebt das Kind nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil zusammen, so ist dieser Elternteil Beitragsschuldner.

Essenbeitrag

+ Für die Bereitstellung einer warmen Mittagsmahlzeit sind gesonderte monatliche Beiträge von 
den Sorgeberechtigten zu entrichten. Gleiches gilt für die Kosten der Bereitstellung von Getränken, Obst, etc. die zusammen mit den Essenbeiträgen zu entrichten sind.

Ermäßigungen

+ Der Elternbeitrag für den Besuch der Grundschule (Hort und Schule) ermäßigt sich für die Kinder von Personensorgeberechtigten mit 2 Kindern auf zwei Drittel je Kind. Für das dritte und jedes weitere Kind wird kein Beitrag erhoben.
+ Die für die Ermäßigungen zu berücksichtigenden Kinder sind die Kinder, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
+ Auf Antrag prüft das Jugendamt der Landeshauptstadt Magdeburg (Wilhem-Höpfner-Ring 4, 39116 Magdeburg) Ihren Anspruch auf Ermäßigung für den Hortbeitrag. Dazu müssen die Geburtsurkunden der Kinder vorgelegt werden. Wurde ein Anspruch festgestellt und legen Sie uns den Nachweis des Jugendamtes vor, ermäßigen wir Ihnen damit auch den Schulgeldbeitrag. Hierüber werden wir Ihnen dann einen Leistungsbescheid mit dem entsprechenden Elternbeitrag (Hort und Schule) ausstellen.

 


Erlass

+ Auf Antrag prüft das Jugendamt der Landeshauptstadt Magdeburg (Wilhem-Höpfner-Ring 4, 39116 Magdeburg) Ihren Anspruch auf Erlass für den Hortbeitrag. Erlässt Ihnen das Jugendamt den Hortbeitrag (bei Sorgeberechtigten mit geringem Einkommen ganz oder teilweise) und legen Sie uns den Nachweis des Jugendamtes vor, erlassen wir Ihnen hiernach auch das Schulgeld (ganz oder teilweise). Hierüber werden wir Ihnen dann einen Leistungsbescheid mit dem entsprechenden Elternbeitragserlass (Hort und Schule) ausstellen.

+ Informationen dazu erhalten Eltern in unserer Verwaltung (Frau Kanemeier, Tel.: 0391- 59793511.


Monatliche Entgelte für Grundschulkinder in Euro

 

Entgelte
"ein-Kind-Familie"

Entgelte
"zwei-Kind-Familie"

 

Entgelte
"drei-Kind-Familie" je Kind

 

 

je Kind

Je Kind

für das Erste

für das Zweite

für das dritte und jedes weitere Kind

 

Schulbeitrag     

97,00 €

71,00 €

71,00

71,00 €

00,00 €

 

Hortbeitrag     

36,00 €

24,00 €

24,00

24,00 €

00,00 €

 

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Gesamt

133,00

95,00

95,00

95,00

00,00

 

 

 

 

 

Bearbeitungsgebühr: 

50,- € einmalig, fälligkeit

 nach Vertragsabschluss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das monatliche Entgelt für Getränke, Obst, Vesper, etc. bis 31.07.2011 beträgt 38,08 € (2,24€ pro Tag) und ab 01.08.2011 35,84€. (2,24€ pro Tag)
Das warme Mittagsessen wird über eine Firma (z.Z. "Sodexo") geliefert, mit der die Eltern einen gesonderten Vertrag schließen.

 

Elterndarlehen

Als freie Schulträgerin sind wir laut Schulgesetz verplichtet, die ersten drei Jahre des Schulbetriebes bis zur Anerkennung durch das Land vollständig selbst zu finanzieren. Dazu hat die Stiftung Evangelische Jugendhilfe einen Kredit aufgenommen. Das monatliche Schulgeld und dieser Kredit reichen aber nicht aus, die laufenden Personal- und Sachkosten für die jährlich zwei Klassen zu sichern. Deshalb bitten wir die Eltern zu Beginn der Grundschulzeit ihres Kindes um ein zinsloses Darlehen in Höhe von 2.500€, das ausschließlich für den Schulbetrieb genutzt wird und am Ende der Grundschulzeit vollumfänglich zurückgezahlt wird. Hierüber vereinbaren wir uns mit den Eltern vertraglich.

schulnützliche Arbeitsstunden

13,-€ pro nicht geleistete Arbeitsstunde (max. 130.-€ pro Schuljahr).

 


 

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erstellt von admin zuletzt verändert: 09.03.2011 10:23
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