Suchfunktion

Gesonderte Beratung und Betreuung

Grundlage: Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt

„Integration fördern und Integration fordern“

Wir sind da für alle zugewanderten und zuwandernden Menschen, die auf Dauer oder nur für begrenzte Zeit in Deutschland leben: SpätaussiedlerInnen und ihre Angehörigen, jüdische ZuwandererInnen, Flüchtlinge sowie AsylbewerberInnen.

Inhalte:

  • berufliche, kulturelle und soziale Integration zugewanderter Menschen
  • Erhalten und Fördern der Handlungs- und Entscheidungskompetenzen bei voraussichtlich vorübergehend in Deutschland lebenden MigrantInnen
  • Gewähr von Organisationshilfen in Deutschland und Hilfe bei der Rückkehr und Weiterwanderung
  • unbürokratischer Einsatz für Flüchtlinge, deren Leben oder Freiheit gefährdet ist
  • Förderung der Bereitschaft der einheimischen Bevölkerung, ZuwandererInnen positiv aufzunehmen und ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Akzeptanz und Toleranz zwischen Einheimischen und MigrantInnen sowie zwischen den verschiedenen Gruppen der Zugewanderten untereinander
  • Kooperation und Vernetzung im Gemeinwesen und Einbindung in kulturelle, sportliche und freizeitpädagogische Aktivitäten und Maßnahmen in der Region
  • Beratung in asyl-, aufenthalts- und leistungsrechtlichen sowie in sonstigen für Flüchtlinge relevanten Fragen