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Mitarbeitervertretung

 

Allgemeine Aufgaben der MAV

Die Mitarbeitervertretung ist der betriebliche Rechtsbeistand der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die Mitarbeitervertretung hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden.

Die Mitarbeitervertretung hat die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern.

Die Mitarbeitervertretung prüft, ob bei bestimmten Maßnahmen gegen geltendes Recht verstoßen, der Betriebsfrieden gestört ist oder andere Mitarbeiter durch die Maßnahme benachteiligt sind.

Die Mitarbeitervertretung hat ein Beteiligungsrecht bei Einstellungen.

Die Mitarbeitervertretung führt Mitarbeiterversammlungen durch.

Die Mitarbeitervertretung erstellt Dienstvereinbarungen.

 

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erstellt von admin zuletzt verändert: 13.01.2010 10:55