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ambulante flexible Hilfen in Dessau-Roßlau

Die sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) und der Erziehungsbeistand (EB) sind Angebote der ambulanten (flexiblen) Erziehungshilfe.
Der Auftrag dieser Angebot besteht in der Klärung und Bearbeitung konfliktbehafteter Lebenssituationen von Familien, sowie in der Unterstützung und Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten bzw. der Förderung der Verselbstständigung der Minderjährigen.

Der Ansatz der Hilfen ist mehrdimensional. Das heißt, er orientiert sich am gesamten Familiensystem sowie an dessen sozialem Netzwerk.
Die Zusammenarbeit zielt auf eine längerfristige, lebensweltorientierte Problemlösung ab und hat einen aufsuchenden Charakter.

Die Ziele und Inhalte, der Betreuungsverlauf und die Dauer der ambulanten flexiblen Hilfen richtet sich individuell nach den Problemstellungen der Familien, des Kindes oder Jugendlichen oder auch einzelner Mitglieder. Der Begriff „flexibel“ in den ambulanten Hilfen wurde verwendet um ggf. besondere individuelle Leistungen ermöglichen zu können.

Die gesetzliche Grundlage der ambulanten flexiblen Hilfen ist grundsätzlich §27 in Verbindung mit §30 SGB VIII für den EB und §27 in Verbindung mit §31 SGB VIII für die SPFH.