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Kinderrechte – bald im Grundgesetz, aber schon jetzt in unserer Kita

Die Regierungsfraktionen haben sich nach jahrelangen, zähen Verhandlungen auf die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz geeinigt. Die folgende Formulierung soll noch vor der Bundestagswahl im September von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden:

„Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“

In der Kita Wunderland, wie auch in den anderen Kitas und Horten der Stiftung Ev. Jugendhilfe, beschäftigen wir uns seit 2017 im Rahmen des Programms „Mitentscheiden und Mithandeln“ der Bertelsmann-Stiftung mit der Umsetzung verbindlicher Kinderrechte.

Den Auftakt bildete ein vom gesamten Team geplantes und gemeinsam mit allen Kindern umgesetztes Beteiligungsprojekt. Neben der kontinuierlichen Einbeziehung der Kinder bei den Entscheidungen im Kita-Alltag haben wir Ende 2020 eine Kita-Verfassung beschlossen und in Kraft gesetzt. Hier werden die Selbst-, Mitbestimmungs- und Beschwerderechte der Krippen- und Kindergartenkinder, aber auch die Verfassungsorgane in unserer Kita (Gruppenkonferenzen und Kinderrat) und die dazugehörigen Abläufe klar und verbindlich beschrieben und geregelt. In den ersten Sitzungen der Gruppenkonferenzen wurden gleich die Delegierten für den Kinderrat gewählt, der nach Ende des derzeitigen Lockdowns zu seiner ersten Sitzung zusammenkommen wird. Und wir sind gespannt, welche Themen die Kinder auf die erste Tagesordnung bringen werden…

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