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Hilfe für Eltern in der Corona-Zeit – Hinweis auf Pressemitteilung zum NOTFALL-KIZ durch das BMFSJ

Das Bundesfamilienministerium hat in der Pressemitteilung 012, veröffentlicht am 23.03.2020 über Hilfen für Eltern in der Corona-Zeit informiert. Eltern mit Verdienstausfällen können Anspruch auf Zusatzleistung prüfen. Wir haben den Inhalt der PM kurz zusammengefasst:

  • Die bereits bestehende Familienleistung Kinderzuschlag KIZ  unterstützt Familien, in denen der Verdienst nicht für die gesamte Familie reicht. Zusätzlich zu dem Kindergeld kann das pro Kind monatlich bis zu 185,00 € betragen.
  • Das Bundesfamilienministerium macht diesen Kinderzuschlag nun leichter zugänglich (NOTFALL–KIZ)  und öffnet ihn kurzfristig für diejenigen Familien, die jetzt durch die Coronakrise erhebliche Einkommenseinbrüche haben.
  • Bislang galt, dass das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate die Berechnungsgrundlage war, ab 1. April 2020 gilt: Es ist nur noch das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung nachzuweisen. Diese Regelung gilt bis zum 30. September 2020.
  • Eltern sollten deshalb prüfen, ob sie einen Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, die Beantragung geht ganz einfach online unter www.notfall-kiz.de 
  • Eltern und andere Interessierte finden hier Informationen zur Beantragung und können zudem prüfen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen: www.kinderzuschlag.de

Die komplette Pressemitteilung finden Sie hier: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/hilfe-fuer-eltern-in-der-corona-zeit–ministerin-giffey-startet-notfall-kiz/153964

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