Zugangsvoraussetzungen
In die Fachschule kann aufgenommen werden, wer
- den Realschulabschluss oder
- einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss und
- eine erfolgreich abgeschlossene vollzeitschulische Ausbildung mit dem Abschluss „Staatlich geprüfte Sozialassistentin“/„Staatlich geprüfter Sozialassistent“ oder „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“/„Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ oder
- eine andere einschlägige mindestens zweijährige sozialpädagogische, pädagogische, sozialpflegerische oder pflegerische abgeschlossene vollzeitschulische oder berufliche Ausbildung oder
- eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung und eine mindestens 600stündige praktische Tätigkeit oder
- ohne Berufsausbildung mindestens eine vierjährige einschlägige Berufstätigkeit oder
- einen erfolgreichen Abschluss der zweijährigen Fachoberschule in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales oder
- einen erfolgreichen Abschluss der Fachoberschule aller anderen Fachrichtungen und eine einjährige praktische Tätigkeit oder
- die allgemeine Hochschulreife und eine einjährige praktische Tätigkeit nachweist.
Bewerber/innen mit ausländischen Abschlüssen müssen über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 verfügen
Weitere Hinweise zu den Zugangsvoraussetzungen finden sie unter folgendem Link: www.stejh.de/fachschule