Gesonderte Beratung und Betreuung
Grundlage: Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt
„Integration fördern und Integration fordern“
Wir sind da für alle zugewanderten und zuwandernden Menschen, die auf Dauer oder nur für begrenzte Zeit in Deutschland leben: SpätaussiedlerInnen und ihre Angehörigen, jüdische ZuwandererInnen, Flüchtlinge sowie AsylbewerberInnen.
Inhalte:
- berufliche, kulturelle und soziale Integration zugewanderter Menschen
- Erhalten und Fördern der Handlungs- und Entscheidungskompetenzen bei voraussichtlich vorübergehend in Deutschland lebenden MigrantInnen
- Gewähr von Organisationshilfen in Deutschland und Hilfe bei der Rückkehr und Weiterwanderung
- unbürokratischer Einsatz für Flüchtlinge, deren Leben oder Freiheit gefährdet ist
- Förderung der Bereitschaft der einheimischen Bevölkerung, ZuwandererInnen positiv aufzunehmen und ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen
- Maßnahmen zur Verbesserung der Akzeptanz und Toleranz zwischen Einheimischen und MigrantInnen sowie zwischen den verschiedenen Gruppen der Zugewanderten untereinander
- Kooperation und Vernetzung im Gemeinwesen und Einbindung in kulturelle, sportliche und freizeitpädagogische Aktivitäten und Maßnahmen in der Region
- Beratung in asyl-, aufenthalts- und leistungsrechtlichen sowie in sonstigen für Flüchtlinge relevanten Fragen